Begleitetes Fahren ab 17




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Der Führerschein ist für viele der sichtbare Beweis, dass die Kindertage vorbei sind und man als Erwachsener in die Gesellschaft aufgenommen wurde. Auf den Zeitpunkt wo man den Führerschein machen kann, freut sich daher jeder Jugendliche sehr. Seit Januar 2011 ist der Führerschein mit 17 bundesweit möglich, denn der Modellversuch in Niedersachsen war mehr als erfolgreich. Wenn der fashion4home Kindersitzsacklangsam die Rolle als wichtiger Sitzplatz verliert und dafür der Sitz hinter dem Steuer immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist das Leben als Jugendlicher auf  dem Höhepunkt angekommen. Er darf den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen innerhalb von Deutschland und Österreich ein Auto bewegen. Für die Führerscheinprüfung kann man in einem Sessel von fashion4home büffeln, denn in den herrlich bequemen Sitzgelegenheiten machen Lernstunden doppelt Spaß! Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Erwachsene sich als Begleitpersonen eintragen lassen und so die ersten Fahrversuche ihrer Sprösslinge überwachen. Die Erwachsene Begleitperson muss dabei älter als 30 Jahre sein und darf nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Außerdem muss sie amtlich als Begleitperson eingetragen sein und insgesamt können nicht mehr als fünf Personen eingetragen werden. Bei Missachtung der Fahrerlaubnis drohen neben einem Bussgeld auch die Verlängerung der Probezeit und eventuell muss ein Aufbaukurs für den Neuerwerb der Fahrerlaubnis gemacht werden. Ist der Fahranfänger alkoholisiert, so drohen auch der Begleitperson empfindliche Strafen. Für die Fahranfänger gilt ohnehin die Null-Promille-Regelung bis zum 21. Lebensjahr und natürlich haben auch Drogen im Straßenverkehr nichts verloren.

 

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