Ein Auto für Fahranfänger

Ein Auto für FahranfängerKFZ Versicherungen für Fahranfänger sind in der Regel wesentlich kostspieliger als für andere Verkehrsteilnehmer. Oftmals übersteigen die Beiträge der KFZ Versicherungen sogar die Kosten des ersten Autos. Schon im Bereich der Haftpflichtversicherung muss der Versicherungsnehmer unter Umständen mit rund Tausend Euro im Jahr rechnen. Handelt es sich bei dem Fahranfänger dann auch noch um einen jungen Mann, so werden die Versicherungsbeiträge noch teurer. Hier werden teilweise Risikozuschläge von bis zu 230 Prozent auf den üblichen Prozentsatz aufgeschlagen.

Mit ein paar Tricks können jedoch auch junge Fahranfänger Geld sparen. Es gibt einige Möglichkeiten, die den meist ohnehin knappen Geldbeutel schonen und trotzdem einen guten Versicherungsschutz bieten.

Auf Vollkasko kann meist verzichtet werden

 

In der Regel fahren Straßenneulinge zunächst einmal einen preiswerten Gebrauchtwagen. Aufgrund fehlender Fahrkenntnisse ist dies durchaus sinnvoll, sodass eine Beule mehr oder weniger im Fahrzeug eher als nicht so schlimm eingestuft werden wird. Aus diesem Grund lohnt es sich natürlich nicht, diesen Gebrauchtwagen Vollkasko zu versichern. Ein Verzicht auf die Vollkasko-Versicherung spart deutlich Kosten. Zusätzlich sollten die Fahranfänger auch bei der Wahl des Gebrauchtwagens wählerisch sein. Jedes Fahrzeug ist einer entsprechenden Typenklasse zuzuordnen, die sich auf die zu zahlenden Beiträge auswirken. Dies sollte vorab geprüft werden.

Eltern versichern das Fahrzeug des Kindes bei der eigenen KFZ-Versicherung

Da viele Fahranfänger in der heutigen Zeit über kein eigenes Einkommen verfügen, da sie oftmals noch zur Schule gehen, werden die Versicherungsbeiträge nicht selten von den Eltern übernommen. Wird das Fahrzeug des Sohnes oder der Tochter dann bei der eigenen KFZ Versicherung angemeldet, so sinkt hier meist auch der Grundbetrag drastisch.
Auch der Eintrag als Zweitfahrzeug der Eltern lohnt in der Regel, jedoch erwirbt der Fahranfänger in diesem Fall keinen eigenen Schadenfreirabatt. Bei einem späteren Wechsel in eine andere Versicherung muss dann wieder der volle Beitragssatz gezahlt werden.

Übertrag von Schadensfreiheitsrabatten

Um die Prämien für die eigenen Versicherungsbeiträge so gering wie möglich halten zu können, nehmen Fahranfänger gerne die Schadensfreiheitsrabatte von Eltern oder Großeltern, die problemlos auch übertragen werden können. Nachteilig zu sehen ist hierbei jedoch, dass der erwirtschaftete Schadensfreirabatt nicht gesplittet werden kann, sondern verfällt, sofern er nicht 1:1 genutzt werden kann. Haben sich die Eltern oder Großeltern beispielsweise den Schadensfreiheitsrabatt im Laufe von 20 Jahren erwirtschaftet, der Fahranfänger jedoch erst ein Jahr versicherungstechnisch gemeldet ist, dann verfallen hier 19 Jahre Freirabatt.

Spezialrabatte für Fahranfänger nutzen

Viele Versicherungsunternehmen bieten besonders Fahranfängern lukrative Spezialrabatte an. Ein diesbezüglicher Versicherungsvergleich lohnt sich hier immer.