Gibt es eine spezielle EU-Fahrerlaubnis?

Gibt es eine spezielle EU-Fahrerlaubnis?Ab dem Jahr 2013 wird ein neuer EU-Führerschein kommen, der ab dieser Zeit ausschließlich ausgestellt wird. Die alten Dokumente behalten ihre Gültigkeit und müssen erst bis 2033 umgetauscht werden. Dieser neue EU-Führerschein hat Kartenformat und ist mit einem Chip ausgerüstet. Darauf werden alle Regelverstöße des Karteninhabers gespeichert. Das verhindert den leider üblich gewordenen Führerscheintourismus, da der Entzug des Führerscheines im eigenen Land EU-weit gespeichert ist. Der neue Führerschein wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum gültig sein. Grundsätzlich soll es so sein, dass jeder EU-Bürger in jedem Land der EU die Fahrerlaubnis erwerben kann, und diese in der ganzen EU gilt. Allerdings gilt für den Erwerb der Fahrerlaubnis das Wohnortprinzip. Der Führerschein kann also nur dort erworben werden, wo man seinen Wohnsitz an mehr als 185 Tagen im Jahr hat. So wird ausgeschlossen, dass man in einem anderen Land den Führerschein macht, um die angeordnete MPU in Deutschland zu umgehen.

Die schon seit einigen Jahren gängige Praxis des Führerscheins auf Probe wird es auch dann noch geben. Momentan erfolgt die Ausstellung des ersten Führerscheines für 2 Jahre nur probehalber. Dabei handelt es sich um eine Bewährungsphase, die zeitlich begrenzt ist. Hat man sich in dieser Probezeit etwas zuschulden kommen lassen, verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Dies gilt allerdings nur, wenn die Verstöße so schwerwiegend waren, dass aufgrund dieser ein Aufbauseminar für Kraftfahrer verhängt wurde. Entschließt man sich zu einem freiwilligen Umtauschs des Führerscheines, müssen auch die Gültigkeitsbereiche angepasst werden, da sich die Klassifizierungen der Fahrzeuge verändert haben.