Jugendliche dürfen Mopeds, Quads usw. bis zur Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren

Mit dem sechzehnten Geburtstag kann man sein Mofa in die Garage stellen oder verkaufen, denn von nun an ist es möglich, den Führerschein A und A1 zu erwerben. Nach dem neunzehnten Januar 2013 muss die neue EU-Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Für Freunde der Geschwindigkeit bedeutet das, dass die bisherige deutsche Ausnahmeregelung der Drosselung der 125-kW-Motorräder auf eine Höchstgeschwindigkeit von achtzig Stundenkilometer wegfällt. Vorher jedoch hat man sich auf das gute alte Mofa zu beschränken.

Die Frage, ob es gut zu heißen sei, Jugendlichen, die mit ihren Fahrstunden unter Umständen vielleicht das erste Mal ein motorisiertes Fahrzeug bewegen, solche, durch ihre Geschwindigkeit und dem fehlenden Knautschraum potenziell gefährlichen, Fahrzeuge an die Hand zu geben, hat die Gemüter eine ganze Zeit lang arg bewegt. Mit einem Hubraum von einhundertfünfundzwanzig kW kann man, wenn ein geschickter Mechaniker ist, mit einigen Tricks erstaunliche Geschwindigkeiten herausholen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es ausgesprochen positiv sei, den Führerschein für schnelle Motorräder schon so jungen Menschen anzuvertrauen. Schließlich gilt gerade aus dem Grund, dass der Gesetzgeber zum Führen eines schweren Motorrades eine gewisse Reife voraussetzt, die Regelung, dass der Führerschein erst ab achtzehn Jahren vergeben werden darf. Für die höchste Klasse, die Motorradfahrerlaubnis, muss der Fahrer ohne Fahrpraxis sogar ein Alter von mindestens 25 Jahren haben.

Die Pubertät und gerade die Zeit um das fünfzehnte Lebensjahr herum sind ohnehin eine schwierige Lebenssituation für die Jugendlichen. Alkohol und Drogen locken an jeder Straßenecke, es wird gefeiert. Da ist es schnell möglich, den Blick für die Realität zu verlieren und die Party sozusagen auf die Straße zu verlegen.