Jugendliche Verkehrsteilnehmer

Jugendliche VerkehrsteilnehmerJedes Jahr dürfen mehr als 800.000 jugendliche Verkehrsteilnehmer mit ihrem motorisierten fahrbaren Untersatz auf die öffentlichen Straßen in Deutschland. Seit Anfang 2011 können Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und unter bestimmten Voraussetzungen am Straßenverkehr teilnehmen. Damit erhöht sich die Zahl der Fahranfänger auf den Straßen weiter.

Diverse Modellversuche jedoch haben gezeigt, dass jugendliche Fahranfänger, die ihren Führerschein mit 17 erworben haben, weniger an Unfällen beteiligt sind als Jugendliche, die sich mit 18 Jahren das erste Mal allein hinter das Steuer setzen. Das liegt vor allem an der Begleitperson, die beim Führerschein mit 17 vorgeschrieben ist. Es ist auch deshalb schon eine Hilfe, weil diese strenge Vorgaben erfüllen muss. Sie darf nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben, muss älter als 30 Jahre sein und amtlich als Begleitperson eingetragen werden und schon der Antragstellung für den Führerschein mit 17 feststehen.

Nicht alle jugendlichen Verkehrsteilnehmer fahren mit dem Wagen ihrer Eltern die ersten Kilometer auf öffentlichen Straßen. Oft wird der Wunsch nach einem eigenen Auto erfüllt und der Opel Astra steht hier mit einigen anderen Modellen ganz oben auf der Wunschliste. Sportlich, kompakt und wendig entspricht er der Vorstellung vieler Fahranfänger, denn nur die wenigsten Jugendlichen wünschen sich für die ersten beiden Jahre bereits leistungsstarke Fahrzeuge. Kleinere Kratzer oder Dellen lassen sich in der Praxis nicht immer vermeiden und das wissen auch die Neulinge hinter dem Steuer. Daher greifen jugendliche Fahranfänger oft auf Gebrauchtwagen zurück und bevorzugen dabei die Kompaktklasse, die ausreichend Platz, ein sportliches Aussehen und ein gewisses Sicherheitspaket bieten kann.