Mit der Fahrerlaubnis am Ziel der Wünsche

Mit der Fahrerlaubnis am Ziel der WünscheEs ist der Traum eines jeden Jugendlichen: Mit 18 Jahren endlich den Führerschein in den Händen zu halten und mit dem ersten eigenen Auto eine Fahrt zu unternehmen. Mobilität ist für Jugendliche besonders wichtig, zumal mit dem Führerschein und dem eigenen Auto auch ein großes Stück Unabhängigkeit erreicht wird. Doch nicht immer ist man mit der Fahrerlaubnis am Ziel der Wünsche. Autoversicherung und Kfz-Steuer legen so manchem Fahranfänger große Steine in den Weg.

Den Führerschein kann man über einen längeren Zeitraum bei einer Fahrschule machen oder während der Ferien in einem Intensivkurs. Der Intensivkurs ist die schnellste Möglichkeit, den Führerschein zu machen. Die ersten Jahre nach bestandenem Führerschein gelten als Probezeit. Dies gilt auch für Fahranfänger, die bereits mit 17 Jahren den Führerschein gemacht haben. Selbst dann erhalten Sie die Fahrerlaubnis erst zum 18. Geburtstag – und dann beginnt auch erst die Probezeit. Also selbst, wenn man sich mit der Fahrerlaubnis am Ziel seiner Wünsche und der Freiheit ein Stück näher fühlt, sollte man beachten, dass eine angemessene, vorsichtige Fahrweise dazu beiträgt, den Führerschein nicht nur zu haben, sondern ihn auch zu behalten.

Wer seinen Führerschein bestanden hat, möchte eigentlich nur noch so oft wie möglich mit dem eigenen Auto durch die Gegend fahren. Solange man das Auto der Eltern benutzt, muss man sich um Angelegenheiten wie eine Autoversicherung oder die Kfz-Steuer nicht kümmern. Beim eigenen Auto sieht das jedoch ganz anders aus. Wer ein Fahrzeug führen möchte, muss eine Kfz-Versicherung vorlegen, sonst kann das Auto nicht angemeldet werden. Die Beiträge dieser Pflichtversicherung sind am Anfang sehr hoch und sinken im Laufe der Zeit wenn man unfallfrei fährt. Die Autoversicherung der Direct Line bietet eine günstige Kfz-Versicherung für Fahranfänger und im Blog hilfreiche Tipps zu diesem Thema an. Zwar ist es möglich, das erste eigene Auto als Zweitwagen bei den Eltern zu versichern, doch Schadensfreiheitsrabatte sammelt man damit nicht.