Das begleitete Fahren ab 17 Jahren
Seit dem 01.01.2011 ist das begleitete Fahren mit 17 zum Dauerrecht geworden. Wie schon während der Modellphase können Jugendliche mit 17 Jahren den Führerschein für die Klassen B und BE machen und danach mit einem zugelassenen Begleiter ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Die Anmeldung in
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