Wie kündige ich meine Autoversicherung?
Ein Auto zu besitzen bringt verschiedene Vorteile. Es macht flexibel und unabhängig. Doch was nützen das beste Auto und der ausgefallenste Autoaufkleber auf der Heckscheibe, wenn die Versicherung zu teuer ist? Möchte man den Anbieter seiner KFZ Versicherung wechseln oder wird die aktuelle Police aus einem anderen Grund nicht mehr benötigt, muss man seine Autoversicherung kündigen, bevor ein Anbieterwechsel durchgeführt werden kann. Wie die Kündigung zu erfolgen hat, kann dem Versicherungsvertrag entnommen werden. Generell wird zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Die ordentliche Kündigung erfolgt zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt. Die außerordentliche Kündigung bietet die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts.
Die Autoversicherung kann immer zum Jahreswechsel gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss vier Wochen vor Ablauf eines Jahres bei der Versicherung eingegangen sein. Wenn dieser Zeitpunkt verpasst wird, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Verträge, bei denen der Vertragsabschluss nicht zu Beginn eines Kalenderjahres erfolgt ist, müssen dementsprechend nach der gleichen Richtlinie aufgelöst werden. Das Sonderkündigungsrecht kann explizit dann genutzt werden, wenn die Versicherung eine Erhöhung der Beiträge schriftlich angekündigt hat. Die Kündigung muss dann jedoch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens bei der Versicherung eingegangen sein. Wenn man sicher sein möchte, dass die Versicherung das Kündigungsschreiben auch wirklich erhalten hat, sollte es per Einschreiben mit einem Rückschein versendet werden. Das Kündigungsschreiben selbst muss auf jeden Fall die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs enthalten. Sollte das Fahrzeug zu Schaden kommen, kann die Versicherung sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der Versicherung in der Regel meist innerhalb von vier Wochen nach Regulierung des Schadens gekündigt werden.

