Der Führerschein wird im Allgemeinen als Inbegriff für die Fahrerlaubnis in der Klasse B verstanden, wobei die Realität etwas anders aussieht und diverse Führerscheinklassen nebeneinander bereithält. Es bedarf daher einer exakten Differenzierung, um schlussendlich die richtige Fahrausbildung zu finden und die gewünschte Fahrerlaubnis an der Fahrschule zu erlangen. Da die einzelnen Führerscheinklassen mit einzelnen Buchstaben bezeichnet werden, ist zum Teil eine gewisse Recherche erforderlich, um zu ergründen, um welche Fahrerlaubnis es konkret geht.
Seit der Einführung des EU-Führerscheins existieren andere Fahrerlaubnisklassen, die an die Stelle der bis dahin etablierten Führerscheinklassen getreten sind. Obwohl dies bereits einige Jahre her ist, bestehen bei einigen Menschen noch Unsicherheiten. Obwohl die verschiedenen Führerscheinklassen vor allem für Fahrschüler/innen ein großes Thema sind, sollten sich daher auch erfahrene Fahrer/innen damit auseinandersetzen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Spätestens wenn der Austausch des alten Führerscheines gegen den EU-Führerschein ansteht, sind die aktuellen Fahrerlaubnisklassen von größter Relevanz.
Inhaltsverzeichnis:
Die Führerscheinklassen im Überblick
Dass es unter den Führerscheinklassen große Unterschiede gibt, wird spätestens bei einem Blick ins Gesetz deutlich. Maßgebend ist hier in erster Linie § 6 FeV, denn darin nimmt die Fahrerlaubnis-Verordnung beziehungsweise Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr eine Einteilung der Fahrerlaubnisklassen vor. Dementsprechend berechtigt der Führerschein immer nur zum Führen von Fahrzeugen der jeweiligen Klassen. Es gibt folglich keinen allumfassenden Führerschein, der alle Fahrerlaubnisklassen umfasst. Stattdessen muss man die folgende grobe Einteilung vornehmen:
- Auto
- Kraftrad
- LKW
- Bus
- Traktor
In den einzelnen Bereichen gibt es noch weitere Unterschiede, weshalb ein grober Überblick über die EU-weit geltenden Führerscheinklassen nur der Anfang sein kann. Danach muss man ins Detail gehen und kann sich beispielsweise im Folgenden eingehend informieren. Die örtlichen Fahrschulen sind ebenfalls lohnende Anlaufstellen und geben Auskunft über die Führerscheinklassen in Deutschland und der gesamten Europäischen Union.
PKW-Klassen
Der klassische Autoführerschein kann in verschiedenen Ausführungen erlangt werden, so dass es durchaus verschiedene PKW-Klassen gibt. Die zulässige Gesamtmasse, Anzahl der Fahrinsassen, Bauart des Fahrzeugs sowie Höchstgeschwindigkeit sind hier zentrale Faktoren.
B | Der klassische Autoführerschein entspricht der Klasse B und gilt demnach für PKW mit maximal neun Plätzen und einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t. |
BE | Die Führerscheinklasse BE ergänzt die klassische Fahrerlaubnis nach Klasse B um die Berechtigung, einen Anhänger zu führen. |
B96 | Die Führerscheinklasse B96 beschreibt einen speziellen Anhängerführerschein für Kraftwagen der Klasse B. Der Anhänger darf dabei mehr als 750 kg auf die Waage bringen. PKW und Anhänger können die ansonsten zulässige Gesamtmasse von 3,5 t also durchaus überschreiten, wobei die Masse höchstens 4,35 t betragen darf. |
Motorrad-Klassen
All diejenigen, die gerne mit dem Zweirad unterwegs sind und dabei nicht nur auf das mit Muskelkraft betriebene Fahrrad setzen, haben zumeist eine große Leidenschaft für Motorräder. Wer selbst mit einem solchen Gefährt fahren möchte, muss über einen Führerschein in einer der Motorrad-Klassen verfügen.
A | Für Krafträder, die einen Hubraum von mehr als 50 cm³ aufweisen und Höchstgeschwindigkeiten über 45 km/h erreichen, ist der Führerschein der Klasse A erforderlich. Neben Motorrädern sind darin auch dreirädrige Kraftfahrzeuge inbegriffen, deren Hubraum mehr als 50 cm³ beziehungsweise Leistung über 15 kW beträgt. |
A1 | Bei einem Kraftrad mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ beziehungsweise maximal 11 kW Leistung, ist die Führerscheinklasse A1 die richtige Wahl. Geht es um Trikes, dürfen 50 cm³ beziehungsweise 15 kW und die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschritten werden. |
A2 | Die Führerscheinklasse A2 ist auf mittelschwere Krafträder zugeschnitten, die maximal 35 kW Leistung aufweisen. |
AM | Der Führerschein der Klasse AM wird vielfach den Motorrad-Klassen zugeordnet, weil er für leichte zweirädrige Krafträder gilt. Darüber hinaus handelt es sich aber ebenfalls um eine Fahrerlaubnis für dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kfz. |
LKW-Klassen
Einen LKW anstelle eines klassischen PKW zu fahren, ist nicht nur eine echte Herausforderung, sondern erfordert zwingend einen entsprechenden Führerschein, der mit den erforderlichen Kenntnissen und Kompetenzen einhergeht. Da es nicht einen allgemeinen LKW-Führerschein gibt, muss zwischen verschiedenen LKW-Klassen unterschieden werden.
C | Für einen LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist ein Führerschein der Klasse C erforderlich. |
CE | Die Führerscheinklasse CE umfasst den klassischen LKW-Führerschein und ergänzt diesen um die Berechtigung, einen Anhänger mitzuführen. |
C1 | Die Führerscheinklasse C1 gilt für kleine LKW, die zwar mehr als 3,5 t an zulässiger Gesamtmasse aufweisen, aber nicht mehr als 7,5 t auf die Waage bringen. |
C1E | Wenn es darum geht, einen kleinen LKW mit Anhänger zu fahren, muss es ein Führerschein der Klasse C1E sein. |
Bus-Klassen
Busfahrer/innen brauchen selbstverständlich einen entsprechenden Führerschein. Dass es diesbezüglich durchaus Unterschiede gibt, zeigen die verschiedenen Bus-Klassen.
D | Die Führerscheinklasse D gilt für Busse, die über 16 Fahrgästen Platz bieten und zudem eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 750 kg aufweisen. |
DE | Die Klasse DE umfasst einerseits den Führerschein der Klasse D und erlaubt dabei das Führen eines entsprechenden Busses inklusive Anhänger. |
D1 | Der Führerschein D1 steht unter dem klassischen Bus-Führerschein, denn die Zahl der Fahrgäste darf bei höchstens 16 liegen. |
D1E | Wenn es darum geht, die Fahrerlaubnis für einen kleinen Bus mit Anhänger zu erlangen, liegt man mit der Führerscheinklasse D1E goldrichtig. |
Traktor-Klassen
Für Zugmaschinen, die in der Land- oder Forstwirtschaft zum Einsatz kommen, existieren eigene Führerscheinklassen, die eine entsprechende Fahrerlaubnis beinhalten.
T | Die Führerscheinklasse T gilt für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Zudem fallen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit bei bis zu 40 km/h liegen kann, in diese Kategorie. |
L | Für forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h reicht der Führerschein der Klasse L aus. Dieser berechtigt zudem auch zum Führen selbstfahrender Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und anderer Flurförderfahrzeuge, sofern diese nicht schneller als 25 km/h fahren. |