Flensburg, die schöne Stadt im Norden Deutschlands, hat ihre Berühmtheit vor allem dadurch erlangt, dass hier das Verkehrszentralregister ansässig ist. Diese im Volksmund Flensburger Verkehrssünderkartei genannte Einrichtung gehört zum Kraftfahrt-Bundesamt. Hier werden Daten gespeichert, die rechtskräftige Urteile von Strafgerichten betreffen, sofern diese mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang standen, Verurteilungen in Straßenverkehrsdelikten, die eine Strafe von mindestens 40 Euro nach sich zogen oder Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde nach der Fahrerlaubnisverordnung.
Die bekannte Behörde gibt es in Deutschland seit 1958. Entsprechende damals sogenannte „Übertretungen“ wurden hier registriert. 1974 wurde das Punktesystem eingeführt, das bis heute in leicht abgewandelter Form Bestand hat. Man kann sich seinen Punktestand jederzeit kostenlos anfordern. (auch via Internet möglich). 1982 war bereits jeder vierte Autofahrer dort registriert. Fast 60 Prozent der Eintragungen haben den Grund der überhöhten Geschwindigkeit.
Um die Punkte wieder los zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten, entweder sie verfallen durch Verjährung oder es gibt den Punkteabbau durch Teilnahme an Aufbauseminaren. Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden automatisch nach zwei Jahren wieder gelöscht. Bedingung ist, dass in der Zwischenzeit keine weiteren Punkte dazugekommen sind. Bei Straftaten erfolgt die Löschung erst nach fünf Jahren. Alle anderen Punkte verschwinden nach 10 Jahren. Einmal in 5 Jahren kann man Punkte abbauen. Durch die Teilnahme an dem Aufbauseminar werden Punkte erlassen. Wie viele hängt von der Gesamtzahl ab. Hat man zuvor 9-13, werden 2 erlassen. Hat man vorher 8, werden 4 erlassen. Ab 8 Punkten wird man schriftlich verwarnt und erhält so Kenntnis über seinen Punktestand.