Der Tag der Führerscheinprüfung, meist auch ein Tag der Prüfungsangst oder der ganz normalen Nervosität vor einer Beurteilung durch einen Fremden.
Die Führerscheinprüfung jedoch ist lediglich das Schlusslicht eines langen Weges, den der Führerscheinneuling hinter sich hat. Dass dieser Weg nicht einer der preiswertesten ist, braucht nicht angemerkt zu werden. Die Führerscheinprüfung selber gliedert sich in den theoretischen und den praktischen Teil. Bevor nicht die theoretische Prüfung bestanden worden ist, kann es auch keine praktische Fahrprüfung geben. Vor dem Ablegen der theoretischen Prüfung, jedoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die erste theoretische Unterrichtsstunde kann genommen werden, wenn das Zeugnis eines Optikers oder Augenarztes über einen bestandenen Sehtest, mit oder ohne Sehhilfe, vorliegt. Die nächste Hürde ist der sogenannte LSMU-Kurs, der Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, der bei verschiedenen Institutionen wie DRK, MHD, JUH oder ASB durchgeführt werden kann.
Wichtig ist auch die Prüfung durch das Einwohnermeldeamt. Hier wird festgestellt, ob der Prüfling das Mindestalter tatsächlich erreicht hat und ob eventuell frühere Eintragungen die Straßenverkehrsordnung oder den Führerschein betreffend vorliegen. Ob Führerscheinantrag mit oder ohne Probezeit, nun geht der Antrag an die Behörde, die für Fahrerlaubnisse zuständig ist, und wird gründlich überprüft. Sodann, soweit diese Formalitäten nicht die Fahrschule übernimmt, ist es notwendig, eine Ausfertigung der Führerscheinprüfung zu erwerben. Im Falle eines Führerscheins auf Probe, bei dem, wenn gefahren wird, eine Begleitperson auf dem Beifahrersitz dabei sein muss, wird eine schriftliche Bestätigung über die Überprüfung der Begleitperson eingefordert, genauso wie Auskunft aus dem VZR, dem Verkehrszentralregister angefordert wird. Wenn der Führerscheinbewerber dann die zu absolvierende Zahl von Praxis-undTheoriestunden trainiert hat, kann es an die ersehnte Prüfung zur Erlangung einer Fahrerlaubnis herangehen.