Eine ausgezeichnete Möglichkeit, den Stress des Führerscheinerwerbs schnell hinter sich zu bringen, sind sicherlich die Ferienfahrschulen.
Schon mit Intensivkursen von nur sieben Tagen ist es zu schaffen; wer es langsamer angehen möchte, dem sind keine Grenzen gesetzt. Die meisten Fahrschulen jedoch bieten eine Hotelunterkunft an oder ganz speziell auch die Übernachtung auf dem Bauernhof und der Kurs dauert in der Regel zehn bis vierzehn Tage. Die Ferienkurse sind prinzipiell für alle Führerscheinklassen möglich. Auch eine Widerbewilligung der Fahrerlaubnis kann in einer Ferienfahrschule abgehandelt werden, dann dauert das Prozedere nur gerade einmal sechs Tage. Natürlich ist es für einen Ferienfahrkurs nicht zwingend notwendig, seinen Heimatort zu verlassen. Nahezu jede Fahrschule wird gerne die Termine so legen, dass es möglich ist, die Prüfung innerhalb kürzester Zeit abzulegen. Doch die Fahrschulen, welche explizit Kurse anbieten, die nur diese kurze bemessene Zeit benötigen, sind in den meisten Fällen wohl besser auf die entsprechende Klientel eingestellt, ihre Erfahrung spricht da für sich.
Eine vollkommen andere Angelegenheit sind die Ferienfahrschulen, die versprechen, nach einer Gerichtssprechung von 2009 sei die Gültigkeit eines, in einem anderen Land der Europäischen Union ausgestellten Führerscheines nun gesetzlich untermauert. Es gelte EU-Recht, und es käme lediglich vor, dass Vollzugsbeamte noch die Deutschen Führerscheinverordnungen zitierten. Diese müssten allerdings dem aktuellen EU-Recht angepasst werden. Eine nicht unbedingt hieb- und stichfeste Angelegenheit. Die bittere Wirklichkeit sieht wohl eher so aus, dass ein nach einem Führerscheinentzug im europäischen Ausland erworbener Führerschein in Deutschland keine Gültigkeit hat, wenn die Ursache für den Führerscheinentzug nicht aufgehoben wurde. In den allermeisten Fällen bedeutet die deutsche MPU die Aufhebung der Ursache.