Fahrschüler lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen

Fahrschüler lernen lebensrettende SofortmaßnahmenDie sogenannte „Erste Hilfe“ sind Maßnahmen, die jeder auch nicht dafür ausgebildete Mensch ergreifen kann, um einem anderen das Leben zu retten. Dies sollte man so lange tun können, bis professionelle Hilfe da ist. Dazu gehört auch, diese Hilfe zu rufen, und dann beispielsweise eine Unfallstelle zu sichern sowie die Verletzten zu betreuen. Von Vorteil ist natürlich immer wenn eine grundlegende Verkehrserziehung schon in den Schulen gelehrt wird, da davon jeder Strassenverkehrsteilnehmer in seinem späteren Leben erheblich profitieren kann.

An einen solchen „ErsteHilfeKurs“ kann man freiwillig teilnehmen, und sollte ihn ab und an auch einmal auffrischen. Für die Führerscheinprüfung wird das Ablegen eines solchen Kurses allerdings verlangt. Das Verhalten an einer Unfallstelle, das erste Glied in der Rettungskette zu sein und Sofortmaßnahmen ergreifen zu können, soll das Ziel des Lehrganges ein. Während des Lehrganges werden grundlegende Maßnahmen vermittelt. Man soll vor allem auch als Fahranfänger befähigt werden, als Ersthelfer an der Unfallstelle tätig zu sein. Sollte man eine Privatpilotenlizenz erwerben wollen, ist der Lehrgang übrigens genauso Pflicht wie für den Führerschein. Da man die gelernten grundlegenden Maßnahmen im Allgemeinen wieder vergisst, sofern man sie – hoffentlich – nicht benötigt hat, ist die Auffrischung hin und wieder sinnvoll.

Solche für den Führerschein relevanten Kurse bieten unter anderem das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund an, oder auch die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst. Vor allem folgende Situationen sollen behandelt werden können: Schock, Blutstillung, Vergiftungen, Krampfanfälle, Verbrennungen und Erfrierungen, Verätzungen, schwerwiegende Insektenstiche, Gewalteinwirkungen und die daraus resultierenden Verletzungen wie Gehirnerschütterung, Ersticken, Bauchverletzungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Kochen – und Gelenkverletzungen. Bei allen diesen Erscheinungen ist ein sofortiges richtiges Handeln von elementarer Bedeutung.

Die Lehrgangsdauer beträgt 4 Doppelstunden mit je 90 Minuten und schließt mit einer entsprechenden Bescheinigung ab.