Was wäre der Führerschein ohne seine Einteilung in die vielen Klassen? Da gibt es den Führerschein für das, was man früher Mofas genannt hat, für zweirädrige Kleinkrafträder – umgangssprachlich Roller genannt –, für herkömmliche Automobile, für Kleinlaster, für Taxis, Sattelschlepper und Busse.
Der erste Führerschein, der in Deutschland ausgestellt wurde, war der des legendären Carl Benz, des Erfinders des Automobils. Dies geschah im Jahre 1888. Eine für das gesamte Deutschland gültige Prüfung der Fahrbefähigung wurde im Jahre 1909 eingeführt. Sie blieb in großen Teilen bis zum Jahre 1999 gültig, in dem die Führerscheinregelung der Europäischen Union, die EU-Fahrerlaubnisverordnung eingeführt wurde.Um die Jahrhundertwende war das Fahren von Automobilen, genauso wie das Führen von Pferdedroschken, ohne besondere Erlaubnis möglich. So war denn auch der Führerschein des Carl Benz lediglich eine Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen.
Im Jahre 1909 begann der Siegeszug der Führerscheinklassen mit dem Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Die ersten Klassen, die eingeführt wurden, waren die Klasse I für Krafträder sowie die Klasse II für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor über 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die Klassen IIIa und IIIb waren angelegt für Autos bis 2,5 Tonnen mit zehn oder mehr PS. Die Führerscheinprüfung in diesen Zeiten beschränkte sich auf etliche rhetorische Fragen. Eine Änderung, die wohl auch mit der bevorstehenden Militarisierung Deutschlands zu tun hatte, war 1933 die Einführung der Führerscheinklasse IV, die zum Führen eines Vierrad-Fahrzeugs mit bis zu 400 cm3 Hubraum und 350 kg Gewicht berechtigte. Die Klassen IIIa und IIIb legte man zur Klasse III zusammen.