Es gibt keine ordentliche Regelung über die Preise, die eine Fahrschule für ihre Leistungen verlangen darf. Doch muss jede Fahrschule die Preisliste so aushängen haben, dass sie eingesehen werden kann. Grundsätzlich sind jedoch einige Gebühren.
So muss der Erste-Hilfe-Kurs bezahlt werden. Auch das Foto für den Führerschein, das unbedingt benötigt wird, und das, genauso wie ein Passfoto, den Anforderungen entsprechen muss, ist zu bezahlen. Weitere Kosten kommen auf den Fahranfänger mit der Prüfung und Bearbeitung des Führerscheinantrages bei der Verwaltung beziehungsweise bei dem Landratsamt oder Ähnlichem zu. Genauso kosten der Auszug aus dem Verkehrszentralregister und die Übermittlung einer eventuellen Probezeit Geld. Die Grundgebühr der Fahrschule ist unterschiedlich hoch, das liegt im Ermessen des Firmeninhabers. Auch für das zur Verfügung gestellte Lehrmaterial muss natürlich gezahlt werden genauso wie die Prüfungsgebühr des TÜVs oder der DEKRA (in den alten Bundesländern) zu bezahlen ist. Die theoretische Prüfung ist verständlicherweise wesentlich günstiger als die Gebühr, die bei der praktischen Prüfung zu bezahlen ist. Und auch die Fahrschule verlangt ihren „Lohn“ für die Leistungen, die sie erbracht hat. Die Prüfung selbst wird berechnet und natürlich die praktischen Fahrstunden und Sonderfahrten auf Autobahn, bei Nacht, als auch die theoretischen Stunden, die Pflicht sind. Wenn jemand ein wenig selbstständig für die theoretische Prüfung arbeiten möchte, ohne allzu viel Geld dafür auszugeben, so gibt es im Internet zahlreiche Seiten die Scheinprüfungen anbieten, interaktive Arbeitsblätter. Natürlich kann man sich auch die Software für eine 3-D-Fahrschule herunterladen. Dabei regiert allerdings der Spaßfaktor, und auch wenn die Animationen gut sind, kann diese Art von Unterricht den Fahrlehrer keinesfalls ersetzen.