Die Gründe für einen Führerscheinentzug sind vielfältig, doch sollte ein Überblick möglich sein.
Die Ursache eines Entzuges der Fahrerlaubnis können dem Betroffenen unfair erscheinen und bestimmt ist jeder Autofahrer schon einmal in Situationen gewesen, in denen er die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung verlassen hat –doch „wo kein Kläger, da kein Richter“. Wer auf frischer Tat bei einem kleineren Vergehen erwischt wurde, zum Beispiel dem Überschreiten einer vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit innerhalb eines Ortes um mehr als einunddreißig Stundenkilometer, hat in der Regel vier Monate Zeit, den Zeitraum einzuplanen, in dem er seinen Führerschein für vier Wochen abgeben will. So ist es möglich, die führerscheinfreie Zeit auf den Jahresurlaub zu legen. In einigen Härtefällen und mithilfe eines Anwaltes ist es unter Umständen zu erreichen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis in eine entsprechend höhere Bußgeldzahlung umgewandelt wird. Diese Milde ist jedoch meist teuer erkauft. Die drei Punkte, die in das Flensburger Register eingetragen werden, gibt es obendrauf. Wiederholungstätern geht es entsprechend übler.
Das wichtigste Kapitel beim Führerscheinentzug aber ist ohne Zweifel der Entzug der Fahrerlaubnis nach Alkohol- oder Drogenkonsum. Bereits ab 0,3 Promille im Blut muss und kann der Vollzugsbeamte, wenn andere Anzeichen von Fahruntüchtigkeit festgestellt werden, den Führerschein für mindestens sechs Monate entziehen. Ab 1,1 Promille Alkoholgehalt im Blut wird die Fahrerlaubnis auf jeden Fall für mindestens ein halbes Jahr eingezogen. Ein halbes Dutzend Punkte in Flensburg sind in beiden Fällen inklusive. Helfen tut in jedem Fall lediglich der Anwalt und natürlich entsprechendes, vorausschauendes, verantwortungsbewusstes Handeln.