Als die ersten Autos entwickelt wurden, waren es so wenige, dass sich noch niemand über eine Regelung zur Fahrzeugführung Gedanken machte. Schließlich fuhren die Besitzer von Pferdefuhrwerken diese ja auch ohne eine bestimmte Erlaubnis und die ersten Automobile waren nicht wesentlich schneller als eine Kutsche oder ein Fahrrad. Als der Individualverkehr aber stetig zunahm, mussten Regeln für das Fahren eines Wagens geschaffen werden.
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Einheitliche Regelung schon ab 1909
Den ersten Führerschein erhielt zwar Carl Benz, es war allerdings eher die Genehmigung der Versuchsfahrt als die Bescheinigung der Fähigkeit ein Auto zu bewegen. Bereits 1904 wurde die erste Fahrprüfung durchgeführt. Flächendeckend wurde ein Führerschein jedoch erst fünf Jahre später für das gesamte Deutsche Reich etabliert. Es wurde das Gesetz erlassen, welches heute als Straßenverkehrsordnung bekannt ist. Neben der Festlegung von Verkehrsregeln und einer Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometern pro Stunde wurden auch die Ausbildung und die Prüfung zum Erwerb einer gültigen Fahrerlaubnis eingeführt. Der Gesetzgeber erkannte also schon früh, dass es notwendig war, die Ausbildung verbindlich festzulegen, um zu verhindern, dass die Fahrer ihre Wagen bei Unfällen zerstörten und neue Autoteile benötigten. Schon zu dieser Zeit wurden mehrere Führerscheinklassen für verschiedene Fahrzeugtypen etabliert. So konnte man eine Fahrlizenz für Lkw und Motorräder erwerben. Alle Führerscheine konnten ab 18 Jahren, unter Vorlage eines Gesundheitszeugnisses, erworben werden.
Viele Veränderungen
Nach 1945 gab es häufig Erweiterung und Änderungen beim Führerschein. So stieg das zulässige Gesamtgewicht der Klasse drei auf 7,5 Tonnen an, was zu einem Anstieg der Verkaufszahlen kleiner Lkw führte. In den 1950ern wurde die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU), im Volksmund Idiotentest genannt, eingeführt, um die Fahreignung nach einem Fehlverhalten zu überprüfen. Ab 1986 galten für Fahranfänger verschärfte Bedingungen. Der Führerschein auf Probe wurde eingeführt und Fahranfänger mussten nun die ersten beiden Jahre nach der Führerscheinprüfung ohne schwere Verstöße durch den Straßenverkehr kommen. Schafften sie dies nicht, verlängerte sich die Probezeit um zwei weitere Jahre und ein Aufbauseminar wurde nötig. Wenn dieses Seminar nicht besucht wurde, wurde der Führerschein entzogen.
Nach neunzig Jahren wurde im Jahr 1999 das deutsche Führerscheinrecht durch eine EU-Verordnung ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt galten in der Europäischen Union die gleichen Führerscheinklassen und der alte deutsche Führerschein wurde durch ein Modell im Scheckkartenformat ersetzt. Nach einem Modellversuch in Niedersachsen und einer befristeten bundeseinheitlichen Regelung wurde 2010 das Begleitete Fahren, auch „Führerschein mit 17“ genannt, endgültig eingeführt. Die Regelung erlaubt es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Führerschein der Klassen B und BE zu erwerben und zusammen mit einer Begleitperson Auto zu fahren.