Führerschein in Tschechien noch möglich für Deutsche?

Diese Frage lässt sich nicht so einfach mit ja oder nein beantworten. Es ist im Prinzip noch möglich, allerdings liegt die Betonung auf „im Prinzip“ und „noch“. Im Moment ist es noch möglich, dass Deutsche in Tschechien den Führerschein machen und damit in Deutschland fahren. Die internationalen Bestrebungen gehen aber dahin, diesen Führerscheintourismus einzudämmen und zu unterbinden.

Jüngste Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs besagen, dass auch Deutschland einen im europäischen Ausland erworbenen Führerschein anerkennen muss, der lediglich zu dem Zweck erworben wurde, um die nach einem Einzug der deutschen Fahrerlaubnis notwendig werdende medizinisch-psychologische Begutachtung, kurz auch MPU genannt, zu umgehen. Diese ganze Angelegenheit ist sehr heikel und viele juristische Fragen sind noch ungeklärt oder liegen im Ermessen des jeweils zuständigen Richters. Der Erwerb eines Führerscheins in einem anderen EU-Land nach dem Verlust des deutschen Führerscheins stellt, wenn nicht einen Rechtsbruch, so zumindest die Umgehung des geltenden deutschen Rechts dar. Er ist zurzeit noch möglich, weil die einzelnen EU-Länder noch keine Daten ihrer jeweiligen zentralen Verkehrsregister austauschen und man daher im ausstellenden Land nichts über die Vorgeschichte im Herkunftsland des Antragsstellers weiß. Nach geltendem EU-Recht muss ein EU-Führerschein eines Landes in allen übrigen EU-Ländern anerkannt werden. Normalerweise ist die Regelung über die Ausstellung eines Führerscheins so gedacht, dass der Antragssteller seinen ständigen Wohnsitz im ausstellenden Land hat.

Dieses Hintertürchen wird schon bald geschlossen werden, da mit der Einführung der neuen befristeten Führerscheine europaweit die Daten der jeweiligen zentralen Verkehrsdateien ausgetauscht werden und ein eventueller Entzug der Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot auch in einem anderen Land bekannt sein wird.