Die wichtigsten Änderungen des Punktesystems 2013 kurz erklärt

Die wichtigsten Änderungen des Punktesystems 2013 kurz erklärtEnde Februar 2012 stellte Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) die vorgesehene Neuregelung des Verkehrszentralregisters (VZR) zur Diskussion; nun sind alle Hinweise von Verbänden, Fachbranchen und Bürgern aufgenommen. Damit sind die Weichen gestellt, dass im Jahr 2013 für die Punkte in Flensburg eine neue gesetzliche Grundlage in Kraft tritt. Einfacher, transparenter, gerechter, sicherer – das sind die Vorzüge, die der Minister dem neuen System attestiert. Er geht aber auch davon aus, dass nach der Einführung ein Führerscheinentzug um etwa 10 Prozent wahrscheinlicher wird.

Einfacher und transparenter – das Punktesystem

Die bisherigen Abstufungen in der Bewertung von Verkehrsverstößen werden auf drei Kategorien beschränkt: schwer, besonders schwer und Straftat. Entsprechend werden dafür eins, zwei oder drei Punkte in das Register eingetragen. Der bisherige „Swing“ von zwei bis vier Punkten in jeder Kategorie entfällt. Dafür ist aber auch schon bei acht Punkten Schluss – bisher kam ein Fahrverbot erst bei 18 Punkten zustande. Zur Orientierung für die Autofahrer wird der sogenannte Punktetacho eingeführt. Dieser besteht aus drei Maßnahmestufen. Beim Erreichen von vier Punkten erhält der Autofahrer eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung, und bei acht Punkten wird dann der Führerscheinentzug fällig. Die Verwarnung ist mit einer Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verbunden.

Gerechter und sicherer – der Umgang mit den Punkten

Punkte für schwere Verstöße werden nach 2,5 Jahren gelöscht, Punkte für besonders schwere Verstöße bleiben 5 Jahre bestehen. Bei Straftaten besteht eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Ein Punkteabbau ist künftig nicht mehr möglich. Die Autofahrer werden auf diese Weise gezwungen, ihre Fahrweise nachhaltig umzustellen.

Der Bußgeldkatalog ist nicht Bestandteil des neuen „Fahreignungsregisters“, soll aber auch deutlich verschärft werden. Wer also z. B. mit einem gemieteten Umzugs-Lkw unterwegs ist und mit dem ungewohnten Fahrzeug einen Verstoß begeht, treibt nicht nur seine Punkte in die Höhe, sondern auch die Kosten beim Umzug.