Die Neuerteilung des Führerscheins kann viele Gründe haben. Beispielsweise nach Krankheit oder Unfall mit dauerhaft bleibenden Schäden der Gesundheit. Unter Umständen sind Umbauten am Fahrzeug nötig, um demjenigen seine Mobilität zu erhalten. Dafür ist eine Meldung notwendig. Diese erfolgt bei der Fahrerlaubnisstelle und zieht eine Prüfung sowie den Eintrag in den Führerschein nach sich. Zudem kann nach einem Führerscheinentzug die Fahreignung durch eine Teilnahme an einem Kurs wieder hergestellt werden. Diese Teilnahme erlangt man dadurch, dass der Gutachter bei der MPU diese Maßnahme angeregt und die Behörde dieser Empfehlung zugestimmt hat. Hat man diesen Kurs durchlaufen, wird der Führerschein ohne Weiteres wieder erteilt.
Des Weiteren gibt es noch spezielle Aufbauseminare, die den Abbau von ein bis vier Punkten aus dem Punktesystem (Flensburg) nach sich ziehen. Man lässt sich hier die Teilnahme bestätigen und erhält dafür einige Punkte erlassen. Diese Seminare, die Verkehrssündern drohen, werden von Fahrlehrern durchgeführt, unter Umständen auch von Verkehrspsychologen.
Bei einer Neuerteilung des Führerscheines kann man von den grundsätzlichen Vorschriften wie bei der Ersterteilung ausgehen. Meist ist eine erneute Führerscheinprüfung nicht erforderlich, vor allem, wenn derjenige in den letzten beiden Jahren eine Fahrerlaubnis innehatte. Die Neuerteilung erfolgt nur auf entsprechenden Antrag. Circa 3 Monate vor Ablauf der ausgesprochenen Sperrfrist kann man diesen Antrag stellen. Sind seit des Entzugs des Führerscheines mehr als zwei Jahre vergangen, ist es meist verlangt, die erneute theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Welche Dokumente dafür mitgebracht werden müssen, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Meist sind dies zumindest Personalausweis und Strafbefehl.