Die Fahrerlaubnis, in Österreich auch Lenkberechtigung oder in der Schweiz Fahrberechtigung genannt, bedeutet, dass man auf öffentlichen Wegen mit einem Fahrzeug fahren darf. Dabei handelt es sich um eine behördliche Genehmigung. Diese Genehmigung wird dadurch aufgehoben, dass man die Fahrerlaubnis entzogen bekommt. Damit demjenigen diese Genehmigung von Neuem erteilt wird, muss dieses beantragt werden. Dabei wird von der zuständigen Behörde geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, den Führerschein zurückzugeben.
Zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, was ein behördliches Verfahren darstellt. Eine Führerscheinabnahme dagegen ist eine sofortige Maßnahme, wenn der prüfende Polizist das Vergehen als entsprechend schwer einstuft oder die Fahrtauglichkeit nicht mehr vorhanden ist. In diesem Fall kann man sich das Papier wieder abholen und auch benutzen, bis der Bescheid über die Entziehung Rechtsgültigkeit hat.
Es gibt in Deutschland die Strafe des befristeten Fahrverbotes sowie die Entziehung der Fahrberechtigung, die endgültig ist und dem Straf- als auch Verwaltungsrecht unterliegt. Aufgrund der Maßnahmen, die zur Wiedererlangung gefordert werden können, hatte sich der sogenannte Führerscheintourismus eingebürgert, in dem betroffene Personen einen neuen Führerschein im Ausland erwarben, der dann in Deutschland Gültigkeit hatte. Dem wurde ein Riegel vorgeschoben, und so ist ein solcher Führerschein seit 2009 nicht mehr gültig. Das ein- bis dreimonatige Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen, ist kein dauerhafter Zustand. Anders die Entziehung des Führerscheines. Auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, bekommt man das Dokument nicht automatisch wieder. Dies muss vom Täter beantragt werden. Was dafür getan werden muss, um den Führerschein zurück zu bekommen, wird von Fall zu Fall geprüft. (Beispielsweise MPU)