Wege zur Fahrerlaubnis

Wege zur FahrerlaubnisDie Wege zum Führerschein sind in Deutschland einheitlich, allerdings innerhalb der EU nicht. Auch die Strafen für das Fahren ohne Führerschein sind unterschiedlich geregelt. Innerhalb der EU gibt es circa 110 verschiedene Führerscheinmodelle, wobei diese ab dem Jahr 2012 durch einheitliche Regelungen abgeschafft werden sollen. Der EU – Führerschein wird dann prinzipiell ausgestellt, die alten Führerscheine der jeweiligen Länder bleiben aber selbstverständlich gültig. Der sogenannte Führerscheintourismus soll ebenfalls mit den neuen Richtlinien bekämpft werden. So konnte man, hatte man den Führerschein in Deutschland entzogen bekommen, im Ausland einen neuen erwerben, der dann wiederum in Deutschland Gültigkeit hatte.

Auch kann damit auf lange Sicht die Möglichkeit der Fälschungen eingedämmt werden. Leider sind momentan viele mit gefälschten Dokumenten auf unseren Straßen unterwegs und gefährden unsere Sicherheit. Aber selbst bei einer Kontrolle ist nicht klar, ob die Fälschung erkannt wird. Denn alle momentan in Deutschland gültigen Führerscheine, die schon aus unserem Land mindestens 5 verschiedene sind, muss der Prüfer erst einmal genau kennen. Dazu kommen noch diverse ausländische Dokumente, deren Echtheit man nicht unbedingt erkennen kann. Hat man den Führerschein wegen eines Deliktes entzogen bekommen, muss man diesen neu beantragen. Dabei ist festzulegen, ob man ihn ohne weitere Prüfung zurückbekommt, ob man eine neue Fahrschulprüfung machen muss, oder die MPU angeordnet wird. Diese Medizinisch-Psychologische Untersuchung kann zum wieder erlagen des Führerscheines erforderlich sein.

Ein weiterer Weg zum Führerschein ist das sogenannte begleitete Fahren mit 17. Hier macht man einen „normalen“ Führerschein, der aber nur gilt, wenn die in dem Dokument festgelegte Person danebensitzt. Mit 18 wird daraus ein unbegrenzt gültiger Führerschein, der ohne Beifahrer gilt. Somit soll erreicht werden, dass die Risikobereitschaft junger Fahrer etwas eingeschränkt wird.