Führerschein verloren – was ist zu tun?

Einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss man persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes stellen. Dieser Neuantrag kann frühestens 3 Monate vor dem Ablauf der Sperrfrist, die von 6 Monaten bis zu 5 Jahren reichen kann, erfolgen.

Zur Antragsstellung benötigt man ein aktuelles biometrisches Passbild sowie Personalausweis oder Reisepass. Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T und S benötigt man einen Nachweis über einen Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, wenn die entzogene Fahrerlaubnis vor dem 31.07.1969 ausgestellt worden war sowie eine Sehtestbescheinigung einer amtlichen Sehteststelle nicht älter als 2 Jahre. Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E braucht man einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, wenn die entzogene Fahrerlaubnis vor dem 31.7.1969 ausgestellt wurde. Zusätzlich benötigt man noch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nicht älter als 2 Jahre. Zusätzlich wird für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 und D1E ein betriebs- oder arbeitsmedizinisch oder medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert, dass nicht älter als 1 Jahr sein darf.

In bestimmten Fällen kann die Führerscheinstelle besondere ärztliche Gutachten verlangen. Wenn die Fahrerlaubnis bereits mehrmals entzogen worden war oder eine Alkoholkontrolle einen Wert von mehr als 1,6 Promille ergab oder man schon mehrfach wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, kann die Führerscheinstelle ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Die Kosten aller notwendigen Gutachten und Atteste hat der Antragsteller zu tragen. Eine erneute Führerscheinprüfung ist normalerweise nicht nötig. Sollte die Führerscheinstelle jedoch Zweifel an den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Antragsstellers haben, kann eine erneute Prüfung gefordert werden. Dazu setzt man sich mit einer Fahrschule in Verbindung und vereinbart den Umfang des benötigten theoretischen und praktischen Unterrichts individuell.