Führerschein mit 17 – begleitetes Fahren

Der Führerschein mit 17 hat sich bewährt und seit dem 1.Januar 2011 ist aus dem Modellversuch ein Dauerrecht geworden. Die deutsche Fahrerlaubnis für den PKW kann bereits mit 17 Jahren erworben werden, denn das begleitete Fahren wird in Deutschland in nationales Recht umgewandelt.

Die Verfahrensweise aus dem Modellversuch wird dabei übernommen und wie bisher gelten folgende Auflagen:

  • Die Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt und in der Prüfbescheinigung eingetragen sein
  • Die Begleitperson muss seit mind. 5 Jahren den Führerschein haben und darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben
  • Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben, für den Begleiter gilt die 0,5 Promilleregelung
  • Die Begleitperson darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen
  • Der Fahrer muss neben der Prüfbescheinigung auch einen
  • Lichtbildausweis mit sich führen

Gibt es eine Probezeit und welche Fahrzeuge dürfen bewegt werden?

Auch für den Führerschein mit 17 wurde eine Probezeit festgelegt. Sie endet zwei Jahre nach der Aushändigung der Fahrerlaubnis und ist nicht von den gefahrenen Kilometern abhängig. Die Fahrerlaubnis ab 17 schließt alle Fahrzeuge der Klasse B ein. Allerdings sollten Eltern unbedingt einen Blick in den Versicherungsvertrag des Fahrzeugs werfen, denn oft wurde es günstiger versichert, wenn ein Mindestalter für die Fahrer vereinbart wurde. Dann muss zuerst der Vertrag geändert werden, bevor der Nachwuchs ans Steuer vom Opel der Mama darf.

Begleitetes Fahren verbessert die Fahrkompetenz

Eltern, die dem Führerschein mit 17 noch ein wenig skeptisch entgegen blicken, dürfen sich entspannen. Studien haben ergeben, dass die Unfallzahlen der 18 bis 24 Jährigen deutlich zurückgehen, wenn die Fahrer schon früher kontrolliert Fahrpraxis sammeln konnten. Alle Verkehrsteilnehmer profitieren von dieser neuen Variante der Fahrerlaubnis und der Anteil der Verkehrsverstöße konnte bereits jetzt um 20 Prozent gemindert werden. Da beliebig viele Personen als Begleitperson eingetragen werden können, kann die ganze Familie dabei helfen, den jungen Erwachsenen sicherer im Straßenverkehr werden zu lassen und zum Ende der Probezeit können die dann 19-Jährigen bereits auf zwei Jahre Erfahrung im Straßenverkehr zurückblicken.