Obwohl die meisten Deutschen die nördlichste Hafenstadt Deutschlands, Flensburg, nicht persönlich kennen, ist der Name doch in aller Munde. Der Grund dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt in der Hafenstadt, in dem jedes deutsche Kraftfahrzeug registriert ist. Das berühmte Flensburger Register speichert Strafpunkte für die verschiedensten Verstöße im Straßenverkehr. Die höchste Anzahl von Punkten sind 18. Solch ein Punktestand hat den Entzug des Führerscheins zur Folge.
Ein solches Vorgehen liegt allerdings auch nicht im Interesse des Gesetzgebers und wird nur als letzte Maßnahme durchgeführt. Lange vorher hat man die Möglichkeit, ja sogar die Pflicht, Punkte, die sich auf dem persönlichen Konto angesammelt haben, wieder abzubauen. Ab einem Punktestand von 14 wird es sogar vom Gesetzgeber angeordnet. Soweit muss es aber nicht kommen, zumal man auf diese Weise höchstens 2 Punkte abbauen kann. Schon ab einem Stand von 4 Punkten bis zu einem Stand von maximal 8 Punkten kann man durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bis zu 4 Punkte wieder abbauen.
Solch ein Aufbauseminar besteht aus mehreren Stunden theoretischem Unterricht und einer kurzen Fahrprobe, bei der die Teilnehmer zeigen können, dass sie aus ihren Fehlern der Vergangenheit gelernt haben und besonnener geworden sind. Während der zweijährigen Probezeit für Führerscheinneulinge ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar selbst bei einem Punkt Pflicht. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre. Ein Punkteabbau kann nur einmal in 5 Jahren erfolgen. Punkte verfallen nach 2 Jahren. Das bedeutet, wenn innerhalb von 2 Jahren keine neuen dazukommen, wird das Punktekonto gelöscht. Am besten ist es allerdings, so zu fahren, dass sich erst gar keine Punkte ansammeln.