Unfälle sind schnell passiert – ob beim Einparken oder Ausparken, auf der Landstraße oder Autobahn, selbst bei nicht selbst verschuldeten Unfällen bleibt der Gang in die Werkstatt nicht aus. Doch wer sein Auto reparieren lassen möchte, der sollte über einige grundlegende Dinge informiert sein, damit die Reparatur nicht zu einer sehr kostspieligen Angelegenheit wird.
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Kontrolle der Schäden
Bevor das Auto in die Werkstatt gebracht wird, sollte man als Fahrzeughalter selbst ein erster Blick über das Schadensausmaß gewonnen haben. Am besten werden Flüssigkeitsstände von Öl und Wasser überprüft. Offensichtliche Schäden, wie an der Beleuchtung, können auch von Laien problemlos erkannt werden, sodass gegen ungerechtfertigte Maßnahmen während der Reparatur später vorgegangen werden kann.
Kostenvoranschläge einholen
Für Kunden macht es darüber hinaus meist Sinn, sich vor der Reparatur einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form von der gewählten Werkstatt geben zu lassen. Denn dieser Betrag darf ohne vorheriges Einverständnis des Autobesitzers nicht sonderlich überschritten werden. Die Grenze der Kostenüberschreitung liegt bei maximal 20 %. Zudem lässt sich somit besser planen, mit welchem finanziellen Aufwand zu rechnen ist. Weiterhin sollte der Reparaturauftrag möglichst konkret formuliert werden, sodass nicht anderweitige und vor allem unnötige Maßnahmen, die den Preis in die Höhe treiben, ausgeführt werden. Wird zudem der Preis auf Grundlage des Kostenvoranschlags noch bei Weitem übertroffen, so steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Oftmals lohnt es sich auch, selbst über Preise von benötigten Ersatzteilen zu recherchieren.
Was tun bei Mängeln und überhöhten Kosten?
Sollten sich nach der Reparatur noch Mängel am Fahrzeug befinden oder wurden Vereinbarungen nicht eingehalten, für welche dennoch Kosten entstanden sind, so sollte umgehend eine Schiedsstelle kontaktiert werden, die zumeist kostenlos überprüft, inwieweit Forderungen seitens des Auftraggebers oder Auftragnehmers gerechtfertigt sind. Doch Vorsicht: Das hier erwähnte unabhängige Unternehmen kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Werkstatt selbst Mitglied der Kfz-Innung ist. Dies ist bei allen Werkstätten am blau-weißen Meisterschild zu erkennen.
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