Berta Benz – die erste Frau am Steuer?

Berta Benz war die Frau des weltbekannten Automobilpioniers Carl Benz. Ob sie tatsächlich die erste Frau am Steuer war, lässt sich historisch nicht belegen, weil es damals keine Straßenverkehrsordnung gab. Heute würde ein Blitzer genügen, um den Nachweis zu erbringen. Dennoch ist es eher wahrscheinlich, dass sie wusste, wie der Benz-Patent-Motorwagen zu steuern war. Neben ihrer Mitgift brachte sie auch ihre tatkräftige Unterstützung in das Unternehmen ihres Mannes ein. Diese äußerte sich unter anderem in der ersten Fernfahrt von Mannheim nach Pforzheim, die sie gemeinsam mit ihren Söhnen unternahm und die ein außerordentliches Medienecho fand. Wer bei dieser sicher anstrengenden Fahrt, wann am Steuer saß ist eigentlich unerheblich. Tatsache aber ist, dass damals Berta Benz ohne die Zustimmung ihres Mannes nicht einmal einen Autokredit bekommen hätte, falls es solche Kredite damals schon gegeben hätte.

Die Leistung von Berta Benz sollte nach historischen Gegebenheiten beurteilt werden. Nach diesen war bereits die eigenmächtige Fahrt eine Leistung und diese Eigenmächtigkeit war sicher der Grund, weshalb sie in Begleitung der Söhne fuhr. Die richtige Bewertung solcher Ereignisse fällt heute schwer. Es gab sicher auch damals viele Frauen, die in der Lage gewesen wären einen Betrieb zu führen, Witwen mussten dies. Auch war es nicht selten, dass Väter ihren Töchtern und Ehemänner ihren Frauen Kenntnisse vermittelten und diese durchaus in der Lage waren, diese praktisch umzusetzen. Sofern die Ehe von Vertrauen und Zuneigung geprägt war, wurden Mütter und Ehefrauen auch in betriebliche Entscheidungen miteinbezogen. Auch dies war bei Berta Benz wohl der Fall. Allein die rechtlichen Voraussetzungen bestimmte Entscheidungen allein zu treffen, gab es nicht. Frauen die abends allein auf der Straße angetroffen wurden, setzten sich nicht nur dem Argwohn ihrer Nachbarn aus. Sofern sie keine triftigen Gründe vorweisen konnten, bestand das Risiko in polizeiliches Gewahrsam genommen zu werden.

Wenn Frauen damals tatkräftig zum Erfolg eines Produkts beitragen wollten setzte dies die Einwilligung des Ehemanns oder Vormunds voraus. Lediglich in Fällen von außerordentlichem familiärem Interesse und in Anbetracht gewisser Umstände, z. B. Witwenschaft oder schwerer Erkrankung des Mannes, konnten Ausnahmen gemacht werden. Dass es auch damals schon Männer gab, die das Urteil und die Hilfe ihrer Frauen zu schätzen wussten, steht außer Frage.