Amtlich anerkannte Fahrprüfung

Die Geschichte des Führerscheins ist alt. Sie beginnt um das Jahr neunzehnhundert, als der Erfinder des Automobils, Carl Benz, seine Fahrerlaubnis, eine Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen vom großherzoglich badischen Bezirksamt erhielt. Kurz nach der Jahrhundertwende wurden dann die ersten Fahrschulen gegründet. Mit dem Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen aus dem Mai 1909 gab es zum ersten Mal eine einheitliche rechtsverbindliche Regelung für das gesamte Deutsche Reich, die Führerscheinordnung. Die hielt sich ohne große Änderungen, außer 1986, als der Führerschein zur Probe eingeführt wurde und ebenfalls in 1986 der rosafarbene Führerschein der Europäischen Gemeinschaft.

Mit dem Jahre 2013 tritt nun die europaweite Regelung über den Führerschein in Kraft, die bereits 1999 ausgearbeitet wurde, aber bis zu diesem Termin von allen Mitgliedsländern umgesetzt werden muss. Beim sogenannten EU-Führerschein fällt, viele betrachten das als großen Fortschritt, die lästige Medizinisch-Psychologische Untersuchung weg, welche vielen Führerscheinbesitzern, die einen über den Durst getrunken hatten und das Pech hatten, von einem aufmerksamen Polizisten erwischt zu werden, ein großer Dorn im Auge war. Die erste dieser Untersuchungen wurde übrigens im Jahre 1954 angeordnet. Die Einführung des EU-Führerscheins geschieht unter anderem aufgrund des sogenannten Führerscheintourismus. Da die MPU-Regelung, die Deutschland betreibt, einmalig in der Europäischen Union ist, der Führerschein aber in allen Mitgliedsländern, eigentlich der ganzen Welt gilt, überlegten sich viele, doch ihren Führerschein in einem Nachbarland zu machen, um so der MPU zu entgehen. Die deutsche Gesetzgebung hat jedoch entschieden, dass es Personen, denen der Führerschein entzogen wurde und denen die Auflage gemacht wurde, sich einer MPU zu unterziehen, dies auch tun müssen, wenn sie, egal mit welchem Führerschein, in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten.