Der Führerschein ist neben dem Personalausweis wohl das am häufigsten ausgestellte persönliche Dokument. Das trifft nicht nur auf Deutschland zu, sondern auf alle Länder der EU. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien dient der Führerschein auch zum Identitätsnachweis, weil dort Personalausweise wie man sie in Deutschland kennt, nicht üblich sind.
Weil der grenzüberschreitende Verkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten immer mehr zunimmt, wollte man das Aussehen des Führerscheins EU-weit vereinheitlichen, weil die unterschiedlichen Führerscheine der verschiedenen Mitgliedsstaaten bei Kontrollen immer wieder Verwirrung stifteten und wertvolle Zeit durch Rückfragen und ähnliche Maßnahmen verloren ging. Darum gilt seit dem 1. Januar 1999 innerhalb der gesamten EU ein einheitliches Führerscheinformat, sodass die amtlichen Dokumente überall gleich aussehen. Diese Gleichheit ist allerdings nur äußerlich. Die Anforderungen und Bedingungen, die hinter dem Führerschein stehen, sind von Land zu Land verschieden, obwohl auch auf diesem Gebiet an einer Vereinheitlichung gearbeitet wird. Die neuen Führerscheine sind klein und handlich im Kreditkartenformat. Das erleichtert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung der Mitführungspflicht, die besagt, dass der Führerschein immer dabei zu sein hat, wenn man ein Kraftfahrzeug fährt. Zudem sind die neuen Führerscheine laminiert und halten damit länger als die alten, großen, die nach einiger Zeit schäbig und abgegriffen aussahen.
Auf diesem Gebiet sind übrigens weitere Bestrebungen im Gange. So sollen in Zukunft Führerscheine nur noch befristet für eine Periode von maximal 15 Jahren gelten. Das bedeutet aber nicht, dass man nach dem Ablauf des Führerscheins die Prüfung wiederholen muss. Vielmehr muss man einfach einen Neuantrag stellen und ein neues Passbild beilegen. Eventuell ist noch eine Wiederholung des Sehtests geplant.