Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungEin Busfahrer steuert nicht nur ein großes Fahrzeug ebenso wie ein Lkw-Fahrer, er hat auch noch die Verantwortung für seine „Ladung“. Deshalb ist es erforderlich, dafür eine besondere Berechtigung zu erwerben.

Dieser sogenannte Personenbeförderungsschein ist für Bus, Mietwagen mit Fahrer, PKW im Linienverkehr und dergleichen erforderlich, sobald man gewerblich mehr als 8 Personen befördern will. Somit sind „normale“ Taxen ausgeschlossen. Dieser besondere Führerschein ist in ganz Deutschland einheitlich. Für die Prüfung ist es erforderlich, sich der besonderen Verantwortung, die damit einhergeht, bewusst zu sein. Gesundheitliche Einschränkungen desjenigen dürfen nicht dagegen sprechen. Ortskunde sollte ebenfalls vorhanden sein. Diese Genehmigung wird zunächst für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt. Sie kann danach verlängert werden. Man muss dafür mindestens 21 Jahre alt sein. Auch ist es erforderlich, bereits seit mindestens zwei Jahren den Führerschein der Klasse B zu besitzen.

Um diese Berechtigung zu erlangen, muss man einen Antrag stellen. Es müssen diverse Dokumente wie Personalausweis vorgelegt werden. Ebenso Gutachten von Ärzten und so weiter. Eine Prüfung ähnlich der der praktischen Fahrschulprüfung gibt es nicht. Die Kosten betragen außer einer Bearbeitungsgebühr die Zahlungen für die Gutachten, Kosten für weitere Dokumente wie Führungszeugnis, und so kommen gut und gern 300 bis 500 Euro zusammen. Unter Umständen ist eine Firma, bei der man beispielsweise als Busfahrer tätig werden will, bereit, diese Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Vor allem aber sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man eventuell auch gesundheitliche Einschränkungen innerhalb der fünfjährigen Gültigkeitsdauer erleiden kann, und diese ehrlich zugeben muss. Wenn Sie beispielsweise schlechter sehen, und dies unbehandelt bleibt, können Sie im schlimmsten Fall für den Tod der Ihnen anvertrauten Menschen verantwortlich sein.